Arbeitslosengeld

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grds. dann, sobald man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. Vor der Antragstellung werden Leistungen grundsätzlich nicht erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ergibt sich aus § 147 Abs. 2 SGB III. Hiernach gelten Höchstfristen von 12 Monaten. Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht abweichend ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu 15 Monate, bei Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 24 Monate.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ergibt sich insbesondere aus dem Familienstatus, der Lohnsteuerklasse und dem im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielten Arbeitsentgelt.

Zur Besteuerung: Arbeitslosengeld ist, wie auch andere Leistungen der Arbeitsförderung, steuerfrei, unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Von großer Relevanz im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld sind die sogenannten Sperrzeiten/ Sperrfristen. Hierüber können Sie sich in unseren gesonderten Beiträgen informieren.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.