Haben Sie eine Kündigung von Ihrem
Arbeitgeber erhalten?

Wenn man als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält muss man schnell handeln.
Unabhängig von der Frage, ob die Kündigung letztlich begründet ist oder nicht, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen.

Versäumt man als Arbeitnehmer diese Frist, ist die Kündigung grds. wirksam, gleichgültig ob diese an und für sich begründet ist oder nicht, also ob die Kündigungsgründe die Kündigung gerechtfertigt hätten oder nicht.

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Abfindung

Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung steht einem Arbeitnehmer nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Abfindung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu. Einen gesetzlichen Anspruch...

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Arbeitszeugnis

Sofern Sie als Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren bzw. diese wirksam ist, stellt sich im Weiteren die Frage nach einem Arbeitszeugnis, damit Sie sich künftig erfolgreich bewerben können...

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Rechtsschutzversicherung

Wir übernehmen für Sie kostenlos die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, um einen etwaigen Versicherungsschutz für Ihren Fall vorab abzuklären und Ihre Rechte anwaltlich...

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Urlaub

Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) ist ein Urlaubsanspruch, der am Ende des Arbeitsverhältnisses noch besteht, in Geld abzugelten, wenn er wegen der Beendigung/ Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann...

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Arbeitslosengeld

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grds. dann, sobald man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. Vor der Antragstellung werden Leistungen grundsätzlich nicht erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt...

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Sperrzeit

Erhält ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine sog. „Sperr­zeit“ oder „Sperr­frist“, bedeutet dies, dass die Agentur für Arbeit einem ar­beits­lo­sen Arbeitnehmer in dieser Zeit kein Ar­beits­lo­sen­geld I zahlt, ob­wohl er nach den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen leis­tungs­be­rech­tigt wäre...

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Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann sowohl fristlos als auch mit einer konkreten Frist erklärt werden. Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen eines sog. wichtigen Grundes...

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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist grundsätzlich lediglich dann möglich, wenn ein Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft gegen die ihm obliegenden vertraglichen Pflichten verstoßen hat...

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Krankheitsbedingte Kündigung

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grds. dann, sobald man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. Vor der Antragstellung werden Leistungen grundsätzlich nicht erbracht. Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt.

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