Haben Sie eine Kündigung von Ihrem
Arbeitgeber erhalten?

Wenn man als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält muss man schnell handeln.
Unabhängig von der Frage, ob die Kündigung letztlich begründet ist oder nicht, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben, mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen.
Versäumt man als Arbeitnehmer diese Frist, ist die Kündigung grds. wirksam, gleichgültig ob diese an und für sich begründet ist oder nicht, also ob die Kündigungsgründe die Kündigung gerechtfertigt hätten oder nicht.
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